Personenauffangnetze 

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Personenauffangnetze



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Personenauffangnetze

Personenauffangnetze werden als "sekundäre Absturzsicherung" bezeichnet. Sie verhindern im Gegensatz zu primären Absturzsicherungen den Absturz nicht, sondern lindern lediglich dessen Folgen. Seitenschutznetze werden hauptsächlich bei Baugerüsten und bei Arbeiten am Dach eingesetzt. Sie werden offiziell als "Schutznetzsystem U" (Schutznetz in Tragkonstruktion für vertikale Verwendung) bezeichnet (siehe Wikipedia).

Personenauffangnetzte sind ein wesentlicher Bestandteil von Sicherheitsmaßnahmen in gefährlichen Arbeitsumgebungen und tragen zur Unfallverhütung bei.

Personenauffangnetze - Sicherheit an erster Stelle

Ein Personenauffangnetz auch Auffangnetz oder Schutznetz genannt ist eine Schutzeinrichtung zum Schutz vor einem möglichen Absturzes von Personen. Sie verhindern den Absturz nicht, sondern lindern dessen Folgen, im Gegensatz zu "primären Absturzsicherungen".

Personenauffangnetze sind Sicherheitsnetze. Sie werden horizontal angebracht.

Anwendungsbereiche:

  • Personenschutznetze haben die Hauptfunktion einen Sturz abzufangen und die Person vor schweren Verletzungen oder sogar vor tödlichen Folgen zu bewahren.
  • Es wird eingesetzt, um Arbeitsplätze und Baustellen, Sportstätten, Bühnen, abzusichern, bei denen das Risiko eines Absturzes aus großer Höhe besteht. Das Netz fängt eine Person auf und verhindert einen freien Fall, wodurch schwere Verletzungen vermieden oder abgemildert werden können.
  • Das Netz wird häufig bei Wartungsarbeiten an hohen Gebäuden oder Strukturen, beim Hallenbau und bei Dacharbeiten eingesetzt.
  • Personenauffangnetze sind ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitsplatzsicherheit und tragen dazu bei, Gesundheit und das Leben der Arbeiter zu schützen.
  • Seitenschutznetze sollen verhindern, dass Werkzeuge oder Baumaterialien von Baugerüsten herunterfallen und Passanten in Gefahr bringen. 
  • Personenauffangnetze: grün, mit 12 mm Randseil, Fadenstärke 5 mm, Breite: 5 m, 6 m, 10 m, Länge je 10 m,
  • Personenauffangnetz/Seitenschutz: blau / grün, mit stabiler Randverstärkung, Fadenstärke 5 mm, Breite: 2 m, Länge: 5 m oder 10 m

Damit ein Seitenschutznetz als Absturzsicherung gilt, muss die EN 1263-1 sowie die Sicherheitsregel BGR 179 erfüllt sein und die Maschenweite darf nicht mehr als 100 mm betragen.

Anzumerken ist:

Dass ein Personenschutznetz allein nicht ausreicht, um die Sicherheit zu gewährleisten. Es sollte als Teil eines umfassenderen Sicherheitssystems betrachtet werden., das auch andere Maßnahmen wie Absturzsicherungssysteme, Absperrungen und Schulungen zur Arbeitssicherheit umfasst. Die Netze müssen ordnungsgemäß installiert, gewartet und regelmäßig überprüft werden, um die Wirksamkeit sicherzustellen.

Bitte beachten:

Bei unseren Netzen handelt es sich um "gewirktes" Material", das sowohl in Längs- als auch in Querrichtung dehnbar ist. Deshalb muss eine Maßtoleranz von +/-4% berücksichtigt werden.

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