
Seitenschutznetze
Seitenschutznetze
werden oftmals fälschlicherweise als Personenauffangnetze bezeichnet.
Seitenschutznetze werden hauptsächlich auf Baustellen und Dacharbeiten eingesetzt. Sie werden offiziell als "Schutznetzsystem U" (Schutznetz in Tragkonstruktion für vertikale Verwendung) bezeichnet (siehe Wikipedia). Seitenschutznetze sollen Personen vor einem Absturz schützen und auch verhindern, dass Werkzeuge oder Baumaterialien von Baugerüsten herunterfallen. Damit ein Seitenschutznetz als Absturzsicherung gilt, muss die EN 1263-1 sowie die Sicherheitsregel BGR 179 erfüllt sein und die Maschenweite darf nicht mehr als 100 mm betragen.
Personenauffangnetze werden als "sekundäre Absturzsicherung" bezeichnet. Sie verhindern im Gegensatz zu primären Absturzsicherungen den Absturz nicht, sondern lindern lediglich dessen Folgen (siehe Wikipedia). Personenauffangnetze werden auch als Schutznetz oder Auffangnetz bezeichnet. Sie werden horizontal angebracht und kommen in der Regel nur dann zum Einsatz, wenn eine "primäre Absturzsicherung" aus arbeitstechnischen Gründen nicht verwendet werden kann.
Bitte beachten: Bei unseren Netzen handelt es sich um "gewirktes" Material", das sowohl in Längs- als auch in Querrichtung dehnbar ist. Deshalb muss eine Maßtoleranz von +/-4% berücksichtigt werden.